Kühlwasserhygiene nach 42. BImSchV:
Seit 2017 gelten für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern die Vorschriften der 42. Bundes Immissionsschutzverordnung (42. BImSchV).
Hierzu zählen:
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV & VDI 2047-2*
- quartalsweise Laboruntersuchungen durch ein akkreditiertes Labor*
- Führung eines Betriebstagebuches*
- 14tägige betriebsinterne Hygiene Kontrollen
- behördliche Meldung unter www.kavka.bund.de
- Protokollierung der (Wieder-) Inbetriebnahme*
- Behördliche Überprüfung der Anlage
Mit unserer Expertise und unseren Erfahrungen aus rund 25 Jahren Kühlturm- und Kühlanlagenbau können wir Ihnen aufgeführte Service-Leistungen* anbieten, um einen hygienisch sicheren und einwandfreien Betrieb ihrer Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider zu gewährleisten.