Multi Kühlsysteme GmbH ist weiterhin Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH bescheinigt der Firma Multi Kühlsysteme gemäß § 62 AwSV, (Verordnung über Anlagen zum Umgang wassergefährdender Stoffe) Fachbetrieb nach WHG zu sein. Nach erfolgreicher jährlichen Überprüfung wurde das Zertifikat „Fachbetrieb nach WHG“ bis zum September 2019 verlängert.

Als Fachbetrieb ist Multi Kühlsysteme berechtig Anlagen zu errichten, instand zu setzen und stillzulegen, die mit wassergefährdenden Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt von größer 55°C arbeiten. Das Zertifikat umfasst dabei die Themengebiete: Lagern, Abfüllen, Behandeln, Umschlagen und Herstellen.

Die AwSV ist im Bundesgesetzblatt am 21.04.2017 erschienen und am 01.08.2017 in Kraft getreten.  Die vorher geltenden 16 Länderverordnungen sind damit abgelöst und es ist ein einheitlicher Standard festgelegt wurden. Die AwSV enthält teils neue und teils konkretisierte Anforderungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Gemäß § 1 im AwSV dient die Verordnung dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen Ihrer Eigenschaften durch Freisetzen von wassergefährderten Stoffen.

Die Einstufung von Stoffen und Gemischen erfolgt in „nicht wassergefährdend“ oder in eine von drei Wassergefährdungsklassen. Folgende Gefährdungsklassen werden dabei unterschieden:

Gefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend; bspw. Ethylenglykol

Gefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend; bspw. Dieselkraftstoff

Gefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend; bspw. Benzol

Durch die Einteilung der Gefährdungsklassen und das entsprechende Volumen der Anlage kann die Gefährdungsstufe der Anlage ermittelt werden (§ 39 Absatz 1 AwsV). Anhand dieser Gefährdungsstufe ergeben sich die technischen Anforderungen die die Anlagen erfüllen müssen, sowie die Pflichten der Betreiber. Die Grundsatzanforderungen der Anlagen sind unter anderem im § 17 AwSV definiert. Austretende wassergefährdende Stoffe sind schnell und zuverlässig zu erkennen und zurückzuhalten.

Das Umweltbundesamt veröffentlich im Internet bzw. im Bundesanzeiger die Ergebnisse der Kontrollen und Überprüfungen über die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen. Bei Unklarheit des Stoffgemisches ist auch eine geregelte Selbsteinstufung möglich. Das Umweltbundesamt kontrolliert die Dokumentationen zur Selbsteinstufung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Bei Unklarheit ist die Gefährdungsklasse 3, stark wassergefährend, als maßgebende Einheit einzurechnen.

Gerade im Bereich der Trockenkühler und Kältemaschinen ist Wasser mit Ethylenglykol, als schwach wassergefährdender Stoff, für Multi Kühlsysteme ein Thema. Durch das Wasser/Glykol-Gemisch ist es möglich eine höhere Frostsicherheit in der Anlage zu gewährleisten. Je höher der Glykolanteil im Wasser ist, desto niedrigere Mediums Temperaturen sind in dem Gemisch möglich, ohne dass dieses einfriert.

Eine Verrohrung einer solcher Anlage im unterirdischen Bereich ist bspw. dann nur mit doppelwandigen Rohrleitungen möglich. Undichtheiten der Rohrwände müssen durch ein Leckanzeigesystem selbstständig angezeigt werden. Ein unkontrollierter Austritt dieses Gemisch ist zu verhindern.  Nach § 46 Absatz 1 AwSV hat der Betreiber die Pflicht, sich regelmäßig zu überzeugen, dass die Anlage mit einem wassergefährdenden Stoff keine Mängel aufweist

Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber (Betreiber der Anlage) und Multi Kühlsysteme ist eine ordnungsgemäße Errichtung und Betrieb der Anlage sichergestellt.

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» <link www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/wassergefaehrdende-stoffe/awsv-verordnung/&gt;http://www.bmub.bund.de/awsv-verordnung/</link>