Newsletter 08.2021 / Service nach 42. BImSchV

Seit dem 12. Juli 2017 unterliegen die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen,
Nassabscheidern und Kühltürmen der 42. BImSchV („Legionellen-Verordnung).

Die Betreiber sind verpflichtet Maßnahmen zur
Umsetzung eines hygienisch einwandfreien Betriebes zu gewährleisten.