Seit dem 12. Juli 2017 unterliegen die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen,
Nassabscheidern und Kühltürmen der 42. BImSchV („Legionellen-Verordnung).
Die Betreiber sind verpflichtet Maßnahmen zur
Umsetzung eines hygienisch einwandfreien Betriebes zu gewährleisten.