Gefährdungsbeurteilungen unter hygienischen Gesichtspunkten

Bereits seit August 2017 gilt die 42. BImSchV, welche den hygienischen Betrieb von offenen Verdunstungskühlanlagen regelt und für alle Betreiber bindend ist. Basierend auf der technischen <link www.multi-kuehlsysteme.de/vdi-2047-2-legionellen-rueckkuehlanlage www.multi-kuehlsysteme.de/vdi-2047-2-legionellen-rueckkuehlanlage external-link-new-window "Regel VDI 2047-2">Regel VDI 2047-2</link>, wurde auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten als notwendiges Dokument in die Betreiberpflichten mit aufgenommen.

Für neu zu errichtende Anlagen soll die Gefährdungsbeurteilung schon vor der erstmaligen Inbetriebnahme angefertigt werden, bei Bestandsanlagen sollen die notwendigen Dokumente zeitnah erstellt werden. Die Erstellung soll dabei unter Beteiligung einer hygienisch fachkundigen Person durchgeführt werden. Als hygienisch fachkundig gilt dabei jeder Teilnehmer einer Schulung nach VDI 2047-2 mit bestandener Abschlussprüfung. Allerdings werden hier nur die grundlegenden Informationen zu den Schwerpunkten im Verordnungskonformen Betrieb der Rückkühlwerke erläutert. Geeignete Inhalte zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unter hygienischen Gesichtspunkten gemäß 42. BImSchV sind zumeist nur unbefriedigend integriert. Aus diesem Grund gibt es einige zusätzliche Weiterbildungsangebote, welche spezielle Kenntnisse zur Erstellung der notwendigen Dokumente vermitteln.

Vor allem ein geschulter Blick für mögliche Schwachstellen im Kühlsystem sollte eine Grundvoraussetzung sein, um qualifizierte Aussagen über den Zustand eines Kühlsystems machen zu können. Dabei geht es hauptsächlich um konstruktive Gegebenheiten, welche zu einer unkontrollierten Vermehrung von mikrobiologischem Organismen - und damit unter Umständen auch von Legionellen - beitragen können. Aus diesem Grund ist eine Begutachtung der Anlagen vor Ort unumgänglich. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Dokumentation der Betriebsweise. Damit verbundene Fragen sind zum Beispiel:

  • Entspricht die Anlage dem aktuellen Stand der Technik?
  • Werden geeignete Dosiermittel eingesetzt?
  • Wie oft wird die Anlage vom Betreiber kontrolliert?
  • Erfolgt eine Wartung durch eine Fachfirma?
  • Wo ist der Standort der Anlage, wie ist dieser zu bewerten?

Ein weiterer Inhalt der Gefährdungsbeurteilung ist die Festlegung geeigneter Probenahmestellen. Die Vorgaben der 42. BImSchV und VDI 2047-2 sind dabei zu berücksichtigen, um ein Aussagekräftiges und richtiges Laborergebnis bereits durch die korrekte Probenahme an geeigneter Stelle zu gewährleisten. Multi Kühlsysteme hat auf die Bedürfnisse der Anlagenbetreiber reagiert und kann Ihnen die komplette Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß 42. BImSchV und VDI 2047-2 anbieten. Unsere Mitarbeiter besitzen, neben der benötigten Schulung zur VDI 2047-2, auch Zusatzqualifikationen zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen unter hygienischen Gesichtspunkten. Als Teil des gesamten Angebots für Dienstleistungen zur Umsetzung der Verordnung, wie z.B. Probenahme durch zertifizierte Probenehmer mit anschließender Laboranalyse, oder der Erstellung von Betriebstagebüchern, konnten wir so bereits zahlreiche Betreiber von offenen Verdunstungskühlanlagen bei der Erstellung der notwendigen Dokumente unterstützen.

Damit baut die Multi Kühlsysteme ihr vollumfängliches Programm für Sie weiter aus. Von der Planung, über die Fertigung und Inbetriebnahme kompletter Kühlsysteme, bis hin zur jährlichen Wartung und die Umsetzung der Vorgaben der 42. BImSchV, haben Sie mit der Multi Kühlsysteme GmbH einen Partner für alle Bereiche.